Grundsteuer 2025
Informationen zum Widerspruch
Liebe Mitglieder von Haus & Grund Husum,
bekanntermaßen hat die Stadt Husum Ende des vergangenen Jahres die Grundsteuerbescheide für 2025 versendet. Entgegen der bei einigen durch die zuvor durch die Finanzbehörden ergangenen Bescheide zum Grundsteuermessbetrag und Grundsteuerwert geschaffenen Erwartungen und bei Zugrundelegung des bisherigen Hebesatzes, ist die für 2025 zu zahlende Grundsteuer bei vielen Mitgliedern tatsächlich um Vielfaches höher als bisher.
Ihr Unmut über die Erhöhung der Grundsteuer ist durchaus verständlich, zumal Sie alle noch das Schlagwort „Aufkommensneutralität“ im Ohr haben werden, für die sich sowohl die Bundes- wie auch die Landesregierung ausgesprochen hatten. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nur, dass sich das jeweilige Grundsteuervolumen der Gemeinde durch die Reform nicht verändern soll. Demzufolge war mit einer Anpassung der Hebesätze nach oben zu rechnen. In diesem Zusammenhang war das sogenannte „Transparenzregister“ veröffentlicht worden. In diesem waren diejenigen Hebesätze ausgewiesen, die nach Berechnung des Finanzamtes voraussichtlich festzusetzen wären, damit das Grundsteueraufkommen für das Jahr 2025 aufkommensneutral bleibt. Allerdings sind die Gemeinden, so auch die Stadt Husum, nicht an die Empfehlung des Transparenzregisters gebunden und können im Rahmen Ihrer Hebesatzautonomie den Hebesatz nach § 25 I Grundsteuergesetz bestimmen. Die Stadt Husum hat nach einer Kalkulation am 12.12.2024 die Satzung der Stadt Husum über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer geändert. Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist auf 543 festgesetzt worden. Die unverbindliche Empfehlung des Transparenzregisters des Landes Schleswig-Holstein hatte einen Hebesatz von 520 als aufkommensneutral ausgewiesen.
Die Erhöhung des Grundsteuerzahlbetrages beruht im Wesentlichen auf einer Änderung bei der Bewertung und ist nicht allein auf der Erhöhung des gemeindlichen Hebesatzes zurückzuführen. Bitte prüfen Sie daher eigenständig, ob die Daten aus den Bescheiden der Finanzbehörde korrekt von der Stadt Husum übernommen worden sind.
Wie sinnvoll ist nun ein Widerspruch, werden Sie fragen.
Jedem Mitglied ist es natürlich unbenommen, gegen den jeweiligen Grundsteuerbescheid der Stadt Husum Widerspruch einzulegen. Zu bedenken ist dabei zu einen, dass trotz eines Widerspruchs der ausgewiesene Betrag zur Zahlung fällig ist und ein Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig sein kann. Zum anderen erscheint ein Widerspruch nur sinnvoll, wenn Sie feststellen sollten, dass die Daten in Ihrem Bescheid fehlerhaft sind.
Die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer durch die Stadt Husum stellt die dritte Stufe der Grundsteuerbescheidung dar und erfolgt allein auf Basis der vom Finanzamt erhobenen und übermittelten Daten. Die Grundsteuerbescheide der Stadt Husum fußen damit auf den zuvor ergangenen Bescheiden der Finanzbehörde zum Grundsteuermessbetrag (1. Stufe) und zum Grundsteuerwert (2. Stufe).
Haus & Grund hatte empfohlen, Einspruch gegen die Bescheide der Finanzbehörde zu erheben, um sich gegen die Bewertung und Berechnung zu wehren, aber zugleich auch darauf hingewiesen, dass wohl die meisten Mitglieder aufgrund der Reform mit einer höheren Grundsteuerzahlung als bisher würden rechnen müssen.
Gerichtliche Verfahren zur Grundsteuerbewertung sind zwischenzeitlich anhängig. Wer Einspruch gegen die Bescheide der Finanzbehörde eingelegt hat, wird bei je nach Ausgang der Gerichtsverfahren, derart partizipieren können, als dass die angegriffenen Bescheide sich im Nachhinein ändern könnten und damit auch die Basis der nun ergangenen Zahlungsbescheide. Aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit der Finanzamtsbescheide sind selbst die Daten aus den Bescheiden, bei denen Widerspruch eingelegt worden ist, für die Stadt Husum für die jetzige Grundsteuerbescheidung verbindlich. Die nicht mit dem Einspruch angegriffenen Bescheide der Finanzbehörde sind ohnehin rechtskräftig und die darin enthaltenen Daten als Grundlage für die Grundsteuerbescheidung der Stadt Husum nicht zu beanstanden. Demzufolge wird voraussichtlich nur dasjenige Mitglied mit einem Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Husum erfolgreich sein können, dessen Daten bspw. zum Messbetrag fehlerhaft übernommen worden sind.