Zum Hauptinhalt springen

Die Grundsteuer beschäftigt das ganze Land ...

Es gibt Neuigkeiten zwecks des Einspruches !

Liebe Mitglieder,

die neue Grundsteuer beschäftigt das ganze Land und somit natürlich auch uns und unsere Mitglieder.

In formeller Hinsicht bestehen grundsätzlich Bedenken gegen die Berechnung der neuen Grundsteuer. Haus & Grund Deutschland wird ein Musterverfahren gegen die Grundsteuer führen, wie Sie sicherlich bereits den entsprechenden Beiträgen im Extranet entnehmen konnten. Wir werden Sie hierüber online sowie durch die Berichterstattung in der Norddeutschen Hausbesitzer Zeitung auf dem Laufenden halten, insbesondere, wenn sich daraus Folgerungen für die Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein ergeben.

Mittlerweile ergeht bereits eine Vielzahl an Bescheiden nach abgegebener Grundsteuererklärung (Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid). Als Rechtsmittel hiergegen steht der Einspruch zur Verfügung, welcher fristgerecht eingelegt werden muss. Nach erfolgtem Einspruch fordern die Behörden nach bisherigem Kenntnisstand die Grundstückseigentümer sehr zeitnah dazu auf, den Einspruch zu begründen. Indes erreichen uns (und sicher auch Sie) derzeit daher sehr viele Anfragen von Mitgliedern, die um eine Hilfestellung bei der Einreichung/Begründung des Einspruchs bitten.

Der Zentralverband hat einen externen Gutachter mit der Prüfung der Rechtslage (hier: eventuelle Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuer) beauftragt. Sobald dieses Gutachten vorliegt, soll hierauf gestützt das angeführte Musterverfahren vor Gericht geführt werden. Das Gutachten liegt indes noch nicht vor, der Bedarf unser Mitglieder bezüglich einer Hilfestellung bei der Begründung des Einspruchs besteht jedoch jetzt.

Anbei übersenden wir Ihnen aus diesem Grunde ein Infoblatt, welches sowohl entsprechende Muster für die Einlegung des Einspruchs als auch eine Musterbegründung für den Einspruch enthält. Dieses Muster liegt in der Anlage als PDF Datei bei.

Hierzu ergänzend folgende Erklärungen:

  • Mustereinspruch und Musterbegründung stellen lediglich eine Hilfestellung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Derzeit lässt sich im Vorfeld nicht einschätzen, ob die Finanzbehörde der angeführten Argumentation folgt oder ob ein nachfolgendes, auf die Musterbegründung gestütztes Klageverfahren Aussicht auf Erfolg haben wird.
  • Die Musterbegründung bezieht sich ausschließlich auf Argumente, die eine grundsätzliche Unwirksamkeit der Berechnung, bzw. Anwendung der neuen Grundsteuer begründen können (formelle Unwirksamkeit).
  • Sofern Bedenken hinsichtlich des individuellen Sachverhalts bestehen (materielle Unwirksamkeit: z.B. Abweichungen zwischen Angaben in der Grundsteuererklärung im Vergleich zum Bescheid, fehlerhafter Bodenrichtwert, etc.), so sind diese Argumente eigenständig und individuell durch das Mitglied im Rahmen der Begründung anzuführen.

Diese sowie weitere Informationen sind in dem Infoblatt enthalten. Hierbei wird auch das mögliche, weitere Prozedere nach eingelegtem und begründetem Einspruch dargestellt (insbesondere auch die Möglichkeit der Klage, sofern der Einspruch durch die Behörde als unbegründet zurückgewiesen wird).

Auch hierzu bereits an dieser Stelle ein Wort: wie angeführt ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob ein Gericht der angeführten Argumentation bezüglich einer grundsätzlichen Unwirksamkeit der neuen Grundsteuer folgen wird. Daher sind auch die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Die Beteiligten können den Rechtsstreit vor dem Gericht selbst führen. Aufgrund der Komplexität der Materie ist eine anwaltliche Vertretung in dem Verfahren jedoch anzuraten, so dass unsere Mitglieder auf eine/n externe/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zu verweisen wären, sofern ein Klageverfahren gewünscht sein sollte.

Hier finden Sie das Infoblatt und die Musterformulare:

Infoblatt

Mustereinspruch gegen Grundsteuerbescheid nebst Musterbegründung 

Zurück